Europäische Union:

Die EU fördert eher indirekt, in Bezug auf Bildungsvorhaben ist hier der „Europäischer Sozialfonds“ zu nennen.

Es gibt zwei EU-Strukturfonds, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie den Europäischen Sozialfonds (ESF). Sie funktionieren nach dem Prinzip der Kofinanzierung: Werden Projekte aus den Strukturfonds gefördert, müssen stets auch öffentliche Mittel des betreffenden Landes beigesteuert werden. Außerdem gilt: Die EU-Regionalförderung erfolgt immer zusätzlich zur Unterstützung durch die Mitgliedstaaten selbst. Sie darf diese nicht ersetzen (sog. Additionalitätsprinzip).

Europäischer Sozialfonds (ESF) 2014-2020: Der ESF ist einer von fünf europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF), die ab 2014 unter einem gemeinsamen strategischen Rahmen zusammengefasst werden und einander ergänzende Ziele verfolgen sollen. Diese Fonds stellen die wichtigste Quelle für Investitionen auf EU-Ebene dar, um die Mitgliedstaaten bei der Wiederherstellung und Stärkung des Wachstums zu unterstützen und einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung sicherzustellen. Im Einklang mit den Zielen von „Europa 2020“ soll so eine nachhaltige Entwicklung angestrebt werden.

  • Ein größeres Gewicht wird auf soziale Innovationen gelegt, d. h. auf die Erprobung und Ausweitung innovativer Ansätze zur Lösung sozialer, beschäftigungs- und bildungspolitischer Aufgaben.
  • Während des gesamten Programmplanungszeitraums erfolgt die Umsetzung des ESF auf einzelstaatlicher, regionaler und lokaler Ebene in enger Zusammenarbeit zwischen Behörden, Sozialpartnern und Einrichtungen der Zivilgesellschaft.

Eines der Ziele: Bessere Bildung: EU-weit finanziert der ESF Initiativen, die der Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung dienen und sicherstellen sollen, dass junge Menschen ihre Ausbildung abschließen und Kompetenzen erwerben, mit denen sie auf dem Arbeitsmarkt konkurrieren können. Im Vordergrund steht dabei die Verringerung der Schulabbrecherquote, zusammen mit der Verbesserung der Angebote im Berufsbildungs- und Hochschulbereich.

Gefördert wird: Auf die Programme können sich Institutionen und Organisationen aus den unterschiedlichen Bereichen bewerben. Hierzu gehören die öffentliche Verwaltung, Nichtregierungsorganisationen, Wohlfahrtsverbände sowie Sozialpartner, die im Bereich Beschäftigung und soziale Eingliederung aktiv sind.

Eine Förderung einzelner Personen kann nicht beantragt werden. Sie erfolgt in den unterschiedlichen Programmen über Projektträger und die verantwortlichen Institutionen. Die Mittel, die der ESF für Deutschland zur Verfügung stellt, werden vom Bund und den Ländern verwaltet.

Dabei gibt es die folgenden interessanten Programme:

Vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bildung integriert

Vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Elternchance II - Familien früh für Bildung gewinnen JUGEND STÄRKEN im Quartier (JUSTiQ)


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