JUGEND STÄRKEN im Quartier (JUSTiQ)

"JUGEND STÄRKEN im Quartier" erprobt auf Grundlage von § 13 Abs. 1 und 4 SGB VIII i. V. m. § 83 Abs. 1 SGB VIII (Anregungsfunktion des Bundes) in ausgewählten Modellkommunen bundesweit, wie kommunale Strukturen und eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit geschaffen sein müssen, um die individuelle Förderung junger Menschen nach § 13 I SGB VIII zu verbessern. Aus den Modellregionen sollen Erkenntnisse gewonnen werden, um gesetzgeberischen Handlungsbedarf - insbesondere für § 13 SGB VIII - auszuloten.

Das Modellprogramm konzentriert sich räumlich auf Fördergebiete des Städtebauförderprogramms "Soziale Stadt - Investitionen im Quartier" und weitere benachteiligte Gebiete, in denen die Situation für junge Menschen besonders schwierig ist. Den ausgewählten Kommunen stehen vier inhaltlich-methodische Bausteine zur Verfügung, die sie entsprechend der lokalen Bedarfslage ausgestalten können: Sozialpädagogische Einzelfallhilfen (Case Management, Aufsuchende Jugendsozialarbeit, Niedrigschwellige Beratung/Clearing) sollen mit Mikroprojekten verknüpft werden, die den benachteiligten Gebieten auch einen Mehrwert bringen.

Kernziel der Maßnahmen ist

  • die Stabilisierung und Stärkung individuell oder sozial benachteiligter junger Menschen und
  • die Erarbeitung von Anschlussperspektiven, möglichst in Form von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen.

Charakteristisch für das Programm ist die Koordinierung und Steuerung der Maßnahmen durch die Kommunen (örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe). Die Kommunen arbeiten eng mit freien Trägern im Bereich Jugendhilfe, Jobcentern, Agenturen für Arbeit, Quartiersmanagement, Unternehmen und weiteren lokalen Partnern zusammen, so dass das Programm auch einen Beitrag zur Stärkung lokaler Strukturen der Zusammenarbeit im Übergangsbereich leistet.

Das Programm "JUGEND STÄRKEN im Quartier" ist ein Nachfolgeprogramm der Initiative JUGEND STÄRKEN und des Programms "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)" aus der ESF-Förderperiode 2007-2013.

Zielgruppe:
Jugendliche, junge Erwachsene, Personen mit Migrationshintergrund, Kommunen Träger der Jugendsozialarbeit

Thematisches Ziel:
B: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung

Laufzeit:
01.01.2015 bis 31.12.2018

Kontakt:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Referat 501
Tina Jansen
53123 Bonn
Tel.: 030 18 555-2070
E-Mail: tina.jansen@bmfsfj.bund.de

ESF-Regiestelle:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
Referat 402
Servicestelle JUGEND STÄRKEN im Quartier
50964 Köln
Tel.: 0221 3673-3503
E-Mail: servicestelle-js@bafza.bund.de

Zurück zur Übersicht