Zukunftsstiftung Bildung gls

Die im Jahr 2000 gegründete Zukunftsstiftung Bildung setzt sich die Erneuerung von Bildung zum Ziel. Sie engagiert sich in den Bereichen Kindergärten und Schulen sowie in außerschulischen Einrichtungen und der Ausbildung. Sie unterstützt Konzepte und Methoden, die eine individuelle Entwicklung von jungen Menschen fördern, damit diese sich zu freien und verantwortungs-bewussten Persönlichkeiten entfalten können. Schwerpunktmäßig werden insbesondere pädagogische Ansätze gefördert, die Lernen und Arbeiten sowie Lernen und Kreativität zusammenführen. Ziel ist, dem oder der Einzelnen zu ermöglichen, aus sich selbst heraus Interesse, Engagement und Verantwortung für das gesellschaftliche Gemeinwohl zu entwickeln. Die Stiftung fördert neben Bildungseinrichtungen auch Initiativen, die ein freies und pluralistisches Bildungswesen bewirken wollen. Viele Projekte werden nicht nur finanziell unterstützt, sondern auch beraten und in ihrer Entwicklung begleitet.

Nur gemeinnnützige Organisationen können gefördert werden. Anträge, die bei der GLS Treuhand eingehen, werden an unsere Themenstiftungen und an die von uns verwalteten Stiftungsfonds und Stiftungen zur Bearbeitung weitergeleitet. Die Stiftungen und Stiftungsfonds orientieren sich bei ihrer Entscheidung über Zuwendungen an ihren jeweils besonderen Schwerpunkten und Förderrichtlinien.

Was wir fördern:

  • Jugend- und Altenhilfe
  • Erziehung und Berufsbildung
  • Demokratie, Menschenrechte, bürgerschaftliches Engagement
  • Heilpädagogik und Sozialtherapie
  • Entwicklungszusammenarbeit und Völkerverständigung
  • Kunst und Kultur
  • Ökologische Landwirtschaft und Ökologie/Umwelt
  • Gesundheit: komplementäre Medizin
  • Mildtätigkeit, Stipendien nach besonderen Kriterien Was wir nicht fördern:
  • Anträge von nicht gemeinnützigen Organisationen und einzelnen Personen
  • Zuschüsse zu allgemeinen Betriebsmitteln oder zur pauschalen Schließung von Etatlücken
  • Baumaßnahmen, Ausstattung und Einrichtung von Immobilien und den Erwerb von Grundstücken Die Stiftungen und Stiftungsfonds fördern im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Dabei bewegen sich die Zuwendungen in der Regel zwischen € 500,-- bis € 2.500,--. Zuwendungen über € 10.000,-- werden nur selten in Einzelfällen vergeben. Bei der Förderung legen wir Wert darauf, dass sich die Konzepte und Vorhaben unter anderem durch folgende Qualitäten auszeichnen:
  • Sie beschreiben beispielhafte Ansätze zu einem verantwortlichen Umgang mit Menschen, Umwelt und Ressourcen
  • Sie beleben und erweitern den Förderbereich um neue, zukunftsweisende Ideen, Konzepte und Herangehensweisen
  • Sie werden von einer sachkundigen, engagierten Gruppe von Menschen getragen, deren Strukturen emanzipative sowie gemeinschaftsbildende Ansätze berücksichtigen Bitte prüfen Sie vor Antragstellung, ob Ihr Vorhaben die vorstehenden Kriterien erfüllt. Außerhalb dieser Schwerpunkte nimmt die GLS Treuhand Anträge nicht entgegen.
  • Einrichtungen und Organisationen, die nicht Mitglieder der GLS Treuhand sind, reichen bitte mit der Antragstellung folgende Anlagen ein:
  • die Satzung
  • einen aktuellen Freistellungsbescheid (nicht älter als drei Jahre)
  • einen Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister Es wird darum gebeten, den ausgefüllten Antrag nur auf dem Postweg einzusenden. Die Bearbeitung Ihres Antrags kann erst erfolgen, wenn uns die Antragsunterlagen vollständig vorliegen. Anträge, die per E-Mail eingehen, werden nicht berücksichtigt. Sollte die Antragsbearbeitung länger als vier Wochen in Anspruch nehmen, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung. Wir bitten freundlich, während dieser Zeit von telefonischen Nachfragen und Wünschen nach Terminvereinbarung abzusehen.

Antragsstellung
Bitte verwenden Sie ausschließlich unser Antragsformular.
Kontakt:
Frau Solfrid Menge-Hjelmeland (Antragsmanagement)
Tel.: 0234 / 5797-5254
E-Mail: solfrid.menge-hjelmeland@gls.de

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