Projekt Schwerpunkt Kitas

Bundesprogramm „Schwerpunkt‐Kitas Sprache & Integration“

Mit dem Bundesprogramm „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) von März 2011 bis Dezember 2014 rund 4.000 Schwerpunkt-Kitas bundesweit. Dafür werden rund 400 Mio. € zur Verfügung gestellt.

Auch über 2015 hinaus plant der Bund eine weitere Initiative zur sprachlichen Bildung. Diese soll auf den Erkenntnissen der Evaluation und des Eckpunkteprozesses des laufenden Programms aufbauen. Aus diesem Grund wird das Programm „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ zunächst um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2015 verlängert, um es dann gemeinsam mit Expertinnen und Experten, Ländern und Kommunen nachhaltig weiterzuentwickeln. Dafür stellt der Bund zusätzlich rund 100 Mio. Euro jährlich zur Verfügung und investiert damit erneut in die qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung.

Ziel und Aufgabe des Bundesprogramms:

Das Bundesprogramm will dazu beitragen, allen Kindern unabhängig von Herkunft und sozialen Rahmenbedingungen frühe Chancen auf Bildung und Teilhabe zu gewährleisten. In Schwerpunkt-Kitas soll das sprachliche Bildungsangebot insbesondere für Kinder unter drei Jahren, Kinder aus bildungsfernen Familien und aus Familien mit Migrationshintergrund verbessert werden.

Aufgabe der Fachkräfte in den Schwerpunkt-Kitas ist es, eine alltagsintegrierte sprachliche Bildung und Begleitung der Kinder insbesondere in den ersten drei Lebensjahren in der Konzeption der Einrichtung zu verankern.

Förderung der Schwerpunkt-Kitas:

Die Schwerpunkt-Kitas werden mit zusätzlichen Ressourcen für eine alltagsintegrierte sprachliche Bildung ausgestattet. Die Kitateams werden durch zusätzliche Fachkräfte, die Sprachexpertinnen und Sprachexperten, bei ihrer Arbeit unterstützt.

Landesregierungen fördern sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen

Gute Beispiele aus der Praxis des Bundesprogramms „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ sollen in die Breite getragen und hochwertige und verlässliche sprachliche Bildung nachhaltig in den Kindertageseinrichtungen verankert werden. In einer regelmäßigen Steuerungsrunde, die das Bundesprogramm fachlich begleitet, tauschen sich daher Vertreterinnen und Vertreter der Landesministerien und des Bundes über die Ausgestaltung der frühkindlichen sprachlichen Bildung aus und erarbeiten Eckpunkte zur Weiterentwicklung.

Ziel und Zweck der Förderung:

  • Unterstützung und Förderung eines jeden Kindes nach seinem individuellen Bedarf
  • Alle Kinder einer Tageseinrichtung werden gefördert (außer Hortkinder)
  • Integration der Förderung in den pädagogischen Alltag
  • Gefördert werden
  • die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur systematischen Integration von Sprachbildung und Sprachförderung in den pädagogischen Alltag von Kindertageseinrichtungen
  • die Entwicklung und Umsetzung von Förderansätzen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf
  • die Qualifizierung von Fach- und Leitungskräften einschließlich Beratung, Coaching und Supervision Zuwendungsfähig sind:
  • Personalausgaben für sozialpädagogische Fachkräfte (Sozialpädagoge/-in, Erzieher/-in mit staatl. Anerkennung) Nicht: Logopäde/-in, Ergotherapeut/-in
  • Sachausgaben Honorare für Berater/-in, Referent/-in (einschließlich notwendiger Reisekosten), Teilnahmebeiträge , Arbeitsmaterialien, Sprachfördermaterialen
  • Vorraussetzung für Förderung: Das regionale Konzept
  • berücksichtigt die Handlungsempfehlungen
  • beschreibt den Wandel von der durch zusätzliche
  • Sprachförderkräfte getragenen Sprachförderung zu einer in den pädagogischen Alltag integrierten und systematisch durchgeführten Sprachbildung und Sprachförderung im

    Projektverlauf

  • ist Grundlage für die finanzielle Förderung und damit auch Grundlage für die Prüfung der Verwendungsnachweise Umfang der Förderung:
  • 250 Euro für jede Gruppe einer Tageseinrichtung plus
  • 112 Euro für jedes Kind, in dessen Familie nicht vorrangig deutsch gesprochen wird
  • Personalausgaben

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