Redensche Stiftung:

Verwaltet vom Nds Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Hannover - Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie

Redensche Stiftung
Postfach 2 03, 30002 Hannover

Die Stiftungsaufsicht für die Redensche Stiftung obliegt dem Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Der Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie (Hilfen zur Erziehung) beim LS wurde die Geschäftsführung der Redenschen Stiftung übertragen.

Die Redensche Stiftung
Die Redensche Stiftung wurde 1777 von Weiland Advokat Johann Heinrich Reden von Hannover gegründet. Der ursprüngliche Stiftungszweck bestand in der Förderung der acht schlechtbezahltesten Volksschullehrer in den Hannoverschen Landen. Durch die Entwicklung eines Bildungssystems wurde dieser Stiftungszweck gegenstandslos und 1939 geändert. Zukünftig sollte mit den Erträgen der Stiftung die körperliche und geistige Ertüchtigung der schulpflichtigen Jugend im Bereich des Regierungspräsidenten von Hannover gefördert werden. Später ging diese Aufgabe auf die Bezirksregierung Hannover über und seit dem 01.01.2005 ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zuständig.

Die Erträge der Stiftung fließen im Wesentlichen entsprechend des Stiftungszweckes Einrichtungen der Jugendhilfe zu. Pro Jahr finden ein bis zwei Ausschüttungen in der zweiten Jahreshälfte statt. Es werden Sachanschaffungen im Rahmen von Projekten gefördert, die dem Stiftungszweck entsprechen (keine laufenden Kosten). Der Förderbereich der Redenschen Stiftung umfasst lediglich den Bereich des ehemaligen Regierungsbezirks Hannover, bestehend aus den Landkreisen Holzminden, Schaumburg, Hameln-Pyrmont, Diepholz, Nienburg, Stadt und Landkreis Hildesheim sowie Stadt und Region Hannover. Eine Förderung erfolgt auch nur dann, wenn die Sachanschaffungen nicht über die Entgelte oder andere Eigenmittel der Antragsteller abgedeckt werden können. Es ist sicher zu stellen, dass die Gegenstände nicht in das Eigentum der Kinder und Jugendlichen übergehen, sondern im Besitz der Einrichtungen bzw. des Trägers bleiben. Das Eigentum verbleibt bei der Stiftung. Bei Auflösung einer Einrichtung bzw. der Verbände und Initiativen oder Einstellung eines Projektes ist die Stiftung umgehend zu benachrichtigen, um für eine Nachnutzung der Gegenstände zu sorgen. Die Stiftung bleibt Eigentümerin der geförderten Sachanschaffungen.

Die Anträge können derzeit das gesamte Jahr formlos an die oben aufgeführte Adresse des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Hannover -, Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie - Redensche Stiftung, gerichtet werden. Die Anträge sind zu stellen mit:

  • einer ausführlichen Projektbeschreibung, wobei der pädagogische Sinn des gesamten Projektes und der pädagogische Zweck des anzuschaffenden Gegenstandes dokumentiert werden müssen (Art, Umfang etc.),
  • dem zeitlichen Ansatz für die Durchführung des Projektes,
  • einem offiziellen Kostenvoranschlag der Zulieferfirmen (Ausnahmen hiervon sind nur nach telefonischer Rücksprache mit der Geschäftsstelle der Stiftung vorab möglich),
  • Angabe der Anschrift / Standort und dem Zahlungsempfänger mit Spendenkonto,
  • Angabe eines Ansprechpartners innerhalb der Einrichtung für Rückfragen.
Der Antragssteller trägt die Verantwortung für die Vollständigkeit und inhaltliche Korrektheit des gestellten Antrages.

Im Rahmen der Mittelvergabeprüfung sind diese Punkte ausschlaggebend für die Entscheidung. Es besteht keinerlei Anspruch auf eine Spende aus der Redenschen Stiftung. Vor Erteilung eines Bewilligungsbescheides darf nicht mit dem Vorhaben begonnen werden, um Refinanzierungen von ohnehin durchgeführten Projekten zu vermeiden. Die Verwendung der gewährten Mittel ist in Form eines Verwendungsnachweises (siehe Rückseite) zu belegen. Bei unsachgemäßer oder unvollständiger Verwendung können ggf. Gelder zurückgefordert werden. Weitere Informationen erhalten Sie hierzu auch bei der:

Geschäftsführerin der Redenschen Stiftung
Frau Bettina Peste
Tel.: 0511 / 106-7291
Fax: 0511 / 106-99-7291
E-Mail: Bettina.Peste@ls.niedersachsen.de

Zurück zur Übersicht