Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur:

Förderung der Soziokultur Vor Ort Teilhabe und Mitgestaltung der Menschen stärken

Soziokultur leistet einen unverzichtbaren Beitrag für kulturelle Teilhabe und Bildung in Niedersachsen. Soziokulturelle Zentren, Initiativen und Vereine bieten Kultur in allen Sparten an und ermöglichen Menschen, aktiv am kulturellen Leben teilzuhaben und mitzugestalten. Soziokulturelle Angebote gibt es in allen Regionen Niedersachsens, sowohl im städtischen Umfeld und vor allem auch auf dem Land.

Die Arbeit der soziokulturellen Zentren und Initiativen zielt darauf, Menschen aller Altersgruppen unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft den Zugang zu Kunst und Kultur zu erleichtern. Dabei sollen sie zu eigener Kreativität angeregt werden. Niedersachsen hat als Flächenland ein besonderes Interesse, allen Bevölkerungsschichten kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Breitenkulturelle Angebote wirken in den Lebensalltag der Menschen hinein und sind für die kulturelle Bildung in der Fläche unverzichtbar.

Durch ihr niedrigschwelliges Angebot erreichen die soziokulturellen Zentren, Vereine und Initativen besonders viele Menschen aller Altersgruppen, sozialen und kulturellen Hintergrunds und Geschlechts.

Fördermöglichkeiten

Soziokulturelle Projekte können wie folgt gefördert werden:

1. Für eine Förderung von Projekten bis 9.999 € Fördersumme - mit Ausnahme baulicher Investitionen - sind die Landschaften und Landschaftsverbände, der Regionalverband Harz, die sich in der Arbeitsgemeinschaft ALLviN zusammengeschlossen haben sowie die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz und die Region Hannover zuständig. Die jeweiligen Fördermodalitäten sind bei diesen Institutionen direkt zu erfragen.

2. Projekte ab 10.000 € Fördersumme und solche von landesweiter Bedeutung, sowie bauliche Investitionen können wie folgt gefördert werden.

Die Förderung soziokultureller Projekte mit einem Zuschussbedarf von 10.000 EURO oder mehr und die Strukturförderung der Soziokultur werden ab 2015 von der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur in Niedersachsen e.V. (LAGS) durchgeführt. Die Anträge für Projektförderungen sind bis zum 31.10. oder 30.04. eines jeden Jahres bei den zuständigen Landschaftsverbänden / Landschaften, bzw. dem Regionalverband Harz, der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz oder der Region Hannover einzureichen. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt LAGS.

Beihilferecht der EU und Online-Antragsverfahren

Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) stellt für die Förderung von Kunst und Kultur in Niedersachsen rund 209 Millionen Euro und für kulturnahe Bereiche wie die Landesbibliotheken und die Erwachsenenbildung noch einmal rund 74 Millionen Euro bereit (Haushalt 2014). Drei Säulen bilden die Basis der Kulturförderung durch das MWK:

Institutionelle Förderung von Kultureinrichtungen. Unter anderem von sechs Landesmuseen, drei Staatstheatern sowie von Kulturfachverbänden wie dem Landesverband der Kulturellen Jugendbildung, dem Landesverband der Kunstschulen sowie der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur und weiteren.

Projekt- und Programmförderung. Hier fördert Land innovative, teilhabeorientierte Kulturprojekte und -programme mit Modellcharakter, die in der Fördersumme über 10.000 Euro liegen.

Regionale Kulturförderung mit den Landschaften und Landschaftsverbänden, die mit Mitteln des Landes Kunst und Kultur vor Ort fördern und in der Regel eine Fördersumme von unter 10.000 Euro vergeben.

Für alle Projektförderungen aus Landesmitteln, die in den Geschäftsbereich des MWK fallen, sind unter Einhaltung bestimmter Fristen entsprechende Anträge zu stellen.

Soziokulturförderung des Landes Niedersachsen
Kriterien der Förderung Präambel

  • Soziokultur richtet sich an Menschen unterschiedlichen Alters, verschiedener sozialer Schichten und Nationalitäten. Sie versteht Kunst und Kultur als Teil unterschiedlicher Lebenswelten.
  • Soziokultur eröffnet Menschen Zugang zu Kunst und Kultur und ermuntert zu eigenem kulturellen Engagement.
  • Soziokultur ermöglicht kulturelle Teilhabe aller Bevölkerungs- und Altersgruppen und soziale Lernprozesse.
  • Soziokultur ist nicht auf eine künstlerische Sparte festgelegt, sondern bedient sich je nach Zielgruppe und Thema unterschiedlicher kultureller Ausdrucksformen.
  • Soziokultur schafft Öffentlichkeit und begreift sich als Forum politischer Bildung und demokratischer Aktivierung.
  • Soziokultur ermöglicht und fördert bürgerschaftliches Engagement.
  • Soziokultur findet vor Ort statt: z.B. in Kultur- und Kommunikationszentren, Kulturläden, Kulturwerkstätten, Kulturvereinen und Kulturinitiativen.
  • Konzepte und Profile der Soziokultur nehmen Bezug auf gesellschaftliche und/oder kulturelle Anforderungen. Sie sind offen für Experimente.
  • Soziokultur ist in besonderer Weise geeignet, dem Dialog zwischen den Generationen und Kulturen eine Plattform zu bieten, Vernetzung zwischen den Akteuren herzustellen und regionalspezifische Aktivitätsformen aufzunehmen. So kann sie sich mit aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen, wie z. B. dem demografischen Wandel und der Integration, konstruktiv und an Lösungen orientiert auseinandersetzen.

Unter Berücksichtigung dieser Qualitäten fördert das Land Niedersachsen Soziokultur mit dem Ziel, die Leistungs- und Innovationsfähigkeit der Einrichtungen und Initiativen für die Menschen in Niedersachsen zu entwickeln. Mit der Bereitstellung der Landesförderung sollen auch Dritte wie z. B. die Gemeinden und Landkreise, Stiftungen, Sponsoren aus der Wirtschaft, angeregt werden, ihrerseits im Rahmen ihrer Kulturförderung die Soziokultur zu berücksichtigen. Soziokultur vor Ort ist so unterschiedlich wie die Regionen und Kommunen Niedersachsens. Dieser Unterschiedlichkeit kommt auch die Landesförderung nach, indem sie die Träger in ländlichen Regionen, Klein- und Mittelstädten und Großstädten vor dem Hintergrund ihres spezifischen Umfelds und Profils betrachtet.

Ein Leitmotiv der Förderung ist die Nachhaltigkeit:
Um mit dem Förderprogramm insgesamt nachhaltig zu wirken, fördert das Land ein umfangreiches Beratungsangebot. Sowohl Innovation als auch Kontinuität stehen im Mittelpunkt. Das Land fördert soziokulturelle Arbeit überwiegend mit dem Instrument der Projektförderung – gleichwohl wird bei diesen in sich abgeschlossenen Vorhaben darauf geachtet, welche nachhaltigen Wirkungen die Förderung für den Träger hat. Impulse für die dauerhafte Arbeit und Organisationsentwicklung sowie die Qualifizierung des Personals, auch die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen gehören zu den Wirkungsabsichten der Förderung. In diesem Sinne werden auch Investitionen in die Infrastruktur unterstützt. Vor diesem Hintergrund beurteilt der Landesbeirat die gestellten Anträge für

  • Projekte
  • Strukturförderung
  • Investitionen
  • nach den folgenden Kriterien.

Projektförderung:

  • 1. Zielgruppen: Das Projekt hat eine nachvollziehbare Bedeutung für die Zielgruppe/n (z.B. Menschen mit Migrationshintergrund, Kinder, Jugendliche, Senioren).
  • 2. Themen: Die Themen beziehen sich auf das gesellschaftliche Umfeld des Antragsstellers/der Antragstellerin.
  • 3. Eigentätigkeit: Das Vorhaben ist geeignet, Zielgruppe/n eigenes kulturelles Handeln zu ermöglichen, bzw. sie zu solchem hinzuführen.
  • 4. Lernprozesse: Das Konzept lässt erwarten, dass Teilnehmende zur kommunikativen Auseinandersetzung mit Themen und künstlerischen Ausdrucksformen angeregt werden, um andere Perspektiven zu gewinnen.
  • 5. Innovation: Das Vorhaben ist geeignet, dem Träger neue Möglichkeiten für seine Arbeit zu eröffnen und Impulse in seinem gesellschaftlichen Umfeld zu setzen.
  • 6. Kooperation: Geeignete Kooperationen werden eingegangen, Vernetzungsstrukturen entwickelt, genutzt und gestärkt.
  • 7. Nachhaltigkeit: Das Projekt leitet sich aus der Arbeit des Trägers her und die beabsichtigten Wirkungen auch nach Beendigung der Projektförderung sind nachvollziehbar beschrieben.

Bei allen Projekten bietet sich eine Beratung durch die Berater der LAGS an. Insbesondere bei größeren investiven Maßnahmen empfiehlt sich auch zur Vorinformation des Beirats eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den Beratern und dem MWK

Leseförderung
Die literarische Rezeptionsförderung, also die Förderung der Vermittlung und inhaltlichen Aufnahme von Literatur, des Landes Niedersachsen stützt sich auf zwei Schwerpunkte: Die Leseförderung für Kinder und Jugendliche und die Vermittlung von Gegenwartsliteratur an Leserinnen und Leser jeden Alters und jeder kultureller Herkunft. Durch gezielte Leseförderung soll zunächst die Lesefähigkeit trainiert werden, um auf dieser Grundlage durch ästhetische Anreize Lesehunger zu wecken. An dieser Stelle setzt die Literaturvermittlung durch die Literaturzentren und -büros ein.

Friedrich-Bödecker-Kreis in Niedersachsen e.V.
Der Friedrich-Bödeker-Kreis e.V. hat sich die Leseförderung von Kindern und Jugendlichen zur Aufgabe gemacht und erhält vom MWK eine institutionelle Förderung. Pädagogisches Ziel ist es, Kinder und Jugendliche zu befähigen, aktiv am literarischen Leben teilzunehmen. Dies geschieht in der Hauptsache durch Autorenlesungen, die überwiegend in Schulen sowie in anderen Bildungseinrichtungen stattfinden.

Akademie für Leseförderung Niedersachsen
Die 2004 in Hannover gegründete Akademie für Leseförderung Niedersachsen (ALF) ist eine in Deutschland einzigartige Einrichtung, die Lesefreude weckt, Leseverstehen stärkt und allgemein Leseförderung in Niedersachsen betreibt. Sie wird gemeinsam getragen vom Niedersächsischen Kultusministerium, dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur in Niedersachsen, der Stiftung Lesen und der Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Bibliothek, wo die ALF auch ihren Sitz hat. Die Akademie für Leseförderung verfolgt das Ziel, ein dauerhaftes Netzwerk zur Leseförderung in Niedersachsen zu schaffen, in dem sie die vielfältigen Akteure aus- und weiterbildet und in ihrer täglichen Arbeit unterstützt. Dabei arbeitet sie eng mit Kindertageseinrichtungen, Schulen, Bibliotheken und weiteren Bildungseinrichtungen in ganz Niedersachsen zusammen. Themenschwerpunkte der Akademie für Leseförderung sind:

  • die Kooperation und Vernetzung zwischen Bibliothek, Kita, Schule und Eltern
  • Leseförderung für Kinder mit besonderem Förderbedarf
  • Leseförderung von Kindern mit Migrationshintergrund
  • Durchführung von Fortbildungen für ehreamtlichen Vorlesepaten/ Mentoren
  • Durchführung von Veranstaltungen zum Thema Leseförderung
  • Transfer aktueller Ergebnisse der Leseforschung
Das Land Niedersachsen hat die Akademie für Leseförderung Niedersachsen dauerhaft verstetigt. Wichtigstes Ziel dabei ist es, mit der ALF Instrumente für eine regionalisierte Förderung der Lesekultur im Flächenland Niedersachsen aufzubauen, zu festigen und kontinuierlich zu erweitern.

Akademie für Leseförderung Niedersachsen
Waterloostr. 8
30169 Hannover
Tel. (0511) 1267 - 215 / 308
Fax: (0511) 1267 - 208
Mail: alf@gwlb.de
Internet: www.alf-hannover.de/

Friedrich-Bödecker-Kreis in Niedersachsen e.V.
Geschäftsführer: Udo von Alten
Künstlerhaus/Sophienstr. 2
30159 Hannover
Tel: (0511) 9 80 58 23, Fax: (0511) 8 09 21 19
E-Mail: fbk.nds@t-online.de
Internet: www.boedecker-kreis.de

Büchereizentrale Niedersachsen
Geschäftsführer: Günter Bassen
Lüner Weg 20
21337 Lüneburg
Tel. (04131) 9501 - 0
Fax: (04131) 9501 - 24
Mail: info@bz-niedersachsen.de
Internet: www.bz-lueneburg.de

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