Klosterkammer Hannover :

Die weitaus größte von der Klosterkammer Hannover verwaltete Stiftung ist der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds (AHK). Seit fast 200 Jahren unterstützt die Klosterkammer Hannover aus den Erträgen der von ihr verwalteten Stiftungen Vorhaben in den Bereichen Kirche, Bildung und Milde Zwecke. Allein von 2004 bis 2013 wurden mehr als 2100 Projekte in Niedersachsen mit rund 32,6 Millionen Euro Fördermitteln unterstützt. Der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds gehört mit seinem Fördervolumen zu den großen niedersächsischen Förderstiftungen und mit seinem Vermögen zu den 5% der größten Stiftungen in Deutschland. Die Klosterkammer Hannover fördert Projekte in weiten Teilen Niedersachsens, aber nicht überall. Die Klosterkammer Hannover fördert qualitätsvolle, wegweisende und nachhaltige Projekte, die dem Gemeinwohl dienen. Diese Aspekte sollten auch in Ihrem Projektantrag deutlich werden.

Förderzweck "Bildung"
Die von der Klosterkammer Hannover verwalteten Stiftungen sind keine Bildungsstiftungen. Und doch erhalten zahlreiche Schulen und andere Bildungsträger in Niedersachsen erhebliche Mittel für ihre Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, wobei vor allem solche Projekte gefördert werden, die einen sozialintegrativen Charakter haben. Insbesondere in diesem Aufgabenbereich überschneiden und ergänzen sich die drei Förderbereiche "Kirche", "Bildung" und "Milde Zwecke" in sinnvoller Weise: Projekte zur Sucht- und Gewaltprävention an Schulen, Kurse mit tiergestützter Pädagogik, Seminare für abschlussgefährdete Schülerinnen und Schüler, eine Sommerakademie für Hauptschülerinnen und Hauptschüler sind nur einige Beispiele für Förderungen aus dem Bildungsbereich.

Förderbedingungen
Die Klosterkammer Hannover leistet grundsätzlich keine Dauer- oder Serienförderung, auch keine institutionelle Förderung. Dies bedeutet beispielsweise, dass bereits bestehende Personalstellen und bereits laufende Mietkosten nicht - auch nicht anteilig - gefördert werden können. Eine mehrjährige Förderung von Projekten ist in begründeten Fällen möglich. Die Klosterkammer Hannover fördert investive Maßnahmen, wenn sie von einem sinnvollen Gesamtkonzept begleitet werden. Die Klosterkammer Hannover ist eine Sonderbehörde des Landes Niedersachsen und dem Gemeinwohl verpflichtet. Bei der Projektförderung gilt die Landeshaushaltsordnung. Bei der Verwendung der Förderung ist auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu achten. Grundsätzlich kann die Förderung der Klosterkammer Hannover nur als Anteilsfinanzierung von höchstens 50% der Gesamtausgaben gewährt werden. Eine Mindesthöhe für die Förderung ist nicht festgelegt. Die bewilligten Mittel werden in der Regel erst nach Beendigung des Projektes gezahlt. In besonderen Fällen können jedoch Abschläge gezahlt werden.

Antragstellung
Der Antrag für eine Förderung muss unbedingt vor Beginn eines Vorhabens gestellt werden. Bereits begonnene Projekte können nicht gefördert werden! In der Regel ist mit einer Dauer von etwa drei Monaten zu rechnen, bevor Sie eine Nachricht über Bewilligung oder Ablehnung erhalten. Projekte mit einer Fördersumme ab 50.000 Euro werden dem mindestens zwei Mal jährlich tagenden Kuratorium zur Beratung vorgelegt. Die kommenden Stichtage für die Einreichung von Anträgen sind: 01.02.2015 und 01.09.2015. Die formalen Anforderungen an die Antragsteller sind gering. Sie sollen jedoch grundsätzlich die Rechtsfähigkeit besitzen. Ein Förderantrag kann formlos an die Klosterkammer Hannover gestellt werden.

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