Allgemeines :

Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Dabei wird in der Regel das Vermögen auf Dauer erhalten und die Destinatäre können nur in den Genuss der Erträge kommen. Stiftungen können in verschiedenen rechtlichen Formen und zu jedem legalen Zweck errichtet werden. Die meisten Stiftungen werden in privatrechtlicher Form errichtet und dienen gemeinnützigen Zwecken.

Man unterscheidet Förderstiftungen, die Tätigkeiten Dritter finanziell fördern, und operative Stiftungen, die zur Erfüllung des Stiftungszwecks selbst Projekte durchführen. Meist sind Stiftungen auf ewig angelegt. Es werden aber auch Stiftungen mit begrenzter Lebensdauer gegründet, die ihr Vermögen nach und nach aufbrauchen (Verbrauchsstiftungen).

Eine Stiftung hat in der Regel eine Satzung, die unter anderem die Zwecke und die Art ihrer Verwirklichung festschreibt. Nach außen wird die Stiftung von einem Vorstand vertreten (der auch anders bezeichnet sein kann), es können satzungsgemäß aber auch zusätzliche Organe und Gremien, eingerichtet werden. Im Unterschied zu einem Verein hat eine rechtsfähige Stiftung – in Deutschland die häufigste Rechtsform – keine Mitglieder und unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht.

Der Begriff der Stiftung ist im Gesetz nicht definiert. Er dient vielmehr als Bezeichnung für eine Mehrzahl von Rechtsformen, wie beispielsweise der rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts, der Stiftungs-GmbH oder dem Stiftungsverein. Die Bezeichnung "Stiftung" ist daher zunächst einmal nur ein Oberbegriff für eine komplexe Vielfalt von Körperschaften, die im privaten, öffentlichen und kirchlichen Recht verankert sein können.

Der Prototyp einer Stiftung ist die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie ist das klassische Instrument zur Verwirklichung eines auf Dauer angelegten Zwecks und untersteht der staatlichen Stiftungsaufsicht. Ihre Entstehungsvoraussetzungen sind in den §§ 80 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt, die durch die Landesstiftungsgesetze ausgefüllt werden.

Auch wenn somit nicht automatisch eine bestimmte Rechtsform mit dem Begriff der Stiftung einhergeht, verfügen Stiftungen über einheitliche charakteristische Merkmale. Die Stiftung ist gekennzeichnet als Vermögensmasse, die einem bestimmten Zweck, insbesondere gemeinnützigen Zwecken, auf Dauer gewidmet ist.

Welche Zwecke die Stiftung verfolgt und wie ihre innere Organisation aussieht, legt der Stifter nach seinem Willen in der Satzung fest. Klassisches Instrument zur Verwirklichung eines auf Dauer angelegten Zwecks ist die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Ihre Entstehungsvoraussetzungen sind in den §§ 80 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt, die durch die Landesstiftungsgesetze ausgefüllt werden.

Stiftungen als unverzichtbares Element der Gesellschaft
Für die Bewältigung der aktuellen und künftigen Herausforderungen unseres Gemeinwesens ist die Zivilgesellschaft nicht erst im Zusammenhang mit Finanznöten der öffentlichen Hand unverzichtbar geworden. Stiftungen sind zunehmend wichtige Akteure in diesem Feld: als Impulsgeber, finanzielle Säule, Projektträger und Innovationsschmieden.

Stiftungen sind damit ein wichtiger Teil unserer freiheitlichen und demokratischen Bürgergesellschaft. Auch aus ordnungspolitischer Sicht nimmt ihre Bedeutung permanent zu. Bürgerinnen und Bürger stützen durch ihr Engagement, das sie freiwillig - über ihre Steuerpflicht hinaus - in und mit Stiftungen leisten, die Demokratie. So werden gesellschaftliche Aufgaben zunehmend durch Stiftungen initiiert und getragen.

Bundesverband Deutscher Stiftung:
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen vertritt die Interessen der mehr als 20.000 Stiftungen in Deutschland. Mit rund 3.900 Mitgliedern sind wir der größte und älteste Stiftungsverband in Europa. Über Stiftungsverwaltungen sind uns mehr als 7.000 Stiftungen mitgliedschaftlich verbunden. Damit repräsentieren wir rund drei Viertel des Stiftungsvermögens. Darüber hinaus bietet die Internetseite des Verbandes eine kostenlose Online-Stiftungssuche, die umfasst rund 10.000 Stiftungen mit eigener Internetanschrift, die in Deutschland tätig sind.

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